Special: „ROMs sind böse!“ – Was verbirgt sich dahinter und wie verhält es sich mit der Legalität?

Roms sind böse! – So oder so ähnlich kann man den Grundtonus bezüglich der momentan durch Nintendo losgetretenen Diskussion im Internet zusammenfassen. Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Es stimmt, dass das Herunterladen von Roms über das Internet in den meisten Fällen illegal ist, sofern die Roms nicht vom Rechteinhaber zum Download angeboten werden. Nintendo ist daher vollkommen im Recht ihre Rechte durchzusetzen, denn es geht dabei natürlich um Nintendo’s geistiges Eigentum. Allerdings betrifft das nur die Fälle in denen die Rechte bei Nintendo liegen, was auch in der Anklageschrift, die im Internet einzusehen ist, folgerichtig niedergeschrieben ist. Andere Rechteinhaber können die Sache vollkommen anders sehen und das diverse Rom-Seiten, Eumuparadise oder LoveROMs, die ja nicht nur die Roms anbieten, die die Rechte von Nintendo verletzen, zur Sicherheit ALLE verfügbaren Roms von den Servern entfernen ist ein klassisches Beispiel für Überkompensation. Besonders im Beispiel von Emuparadise ist die Enttäuschung und der nicht besonders subtile Hohn spürbar, indem die Roms immer noch gelistet werden, aber alle Downloadlinks nun ins Leere laufen.

Aber was ist genau passiert? – Roms sind seit geraumer Zeit ein Bestandteil der Videospielkultur und wurden bisher anscheinend geduldet. Seiten wie Emuparadise sind seit weit über 10 Jahren aktiv und es gibt neben den Klassischen Emulatoren auch unzählige andere Wege Roms abzuspielen, wie zum Beispiel der recht bekannte Everdrive, den es für alle gängigen Konsolen gibt, der erlaubt Roms über eine SD-Karte auf der Originalhardware abzuspielen. Besonders weil die Roms den Fortbestand dieser teilweise sehr seltenen und alten Spiele in digitaler Form sichern, hätte sich bestimmt auch eine andere Lösung finden lassen. Denn nun sind die Roms einfach weg. Immer mehr Rom-Seiten machen aus Angst vor Klagen dicht und dieses digitale Archiv ist verloren. Machen wir uns nichts vor, die Module von denen ich auch unzählige im Regal stehen habe werden irgendwann nicht mehr funktionieren. Da hilft dann auch kein „reinpusten“ mehr 😉 – Und auch andere Formen von Datenträgern sind nicht für die Ewigkeit gemacht. Wenn diese alten Spielen nicht irgendwo feinsäuberlich gesammelt werden sind sie irgendwann weg.

Aber was sind Roms eigentlich? – Roms, bzw. eine ROM in der Einzahl ist die Abkürzung für Read-Only Memory, also ein Form des Speichers, die den Zugriff nur lesend zur Verfügung stellt. Über die CD-ROM ist diese Begrifflichkeit wahrscheinlich jedem bekannt. Vom Prinzip her unterscheidet sich das auch nicht mit dem Speicher auf einem Modul. Das Modul ist, wie die CD auch, dabei das Trägermedium. Wer die CD oder das Modul besitzt, besitzt im Grunde daher auch die Information, die über diese Downloadseiten aus dem Internet heruntergeladen werden kann, bzw. konnte. Allerdings ist das Auslesen der Datei und das Anbieten zum Download nichts anderes als eine Raubkopie, sofern man die Datei nicht direkt über den Rechteinhaber bezogen hat. Jedoch hat das bisher, besonders bei veralteten Konsolen, nie jemanden interessiert und das lief frei nach dem Motto, wo kein Kläger, da kein Richter. Was sich nun allerdings ändert…

Aus diesem Grund habe ich bei Nintendo angefragt, ob es einen konkreten Hintergrund gibt, warum man gerade jetzt gegen die Rom-Seiten aktiv wird und ob diese Aktion mit der Implementierung einer Virtual Console auf der Switch oder einer Verwendung der alten Spiele in einer anderen Form zusammenhängt. Leider habe ich von Nintendo zur Zeit der Verfassung des Artikels noch keine Antwort bekommen und werde den Artikel entsprechend aktualisieren, wenn diese vorliegt. Aber zurück zum Thema: Fakt ist nämlich, dass es momentan auf der Switch keine Virtual Console und somit auch keine Möglichkeit zum Spielen von alten NES-Spielen gibt, wenn man mal von der mittlerweile zu Grabe getragenen WiiU und den Mini-Konsolen von Nintendo absieht. Denn die Rom-Seiten berufen sich auf diese Archivierung von Abandonedware, d.h. dass die Rechteinhaber nichts mehr mit den Spielen machen, diese nicht mehr auf offiziellem Wege einer breiten Masse zugänglich und nur so durch diese Seiten eine Erhaltung gewährleistet werden kann. Das stimmt insoweit, dass Nintendo oder auch viele andere Rechteinhaber in vielen Fällen nichts aktiv mit den Spielen machen, aber dabei handelt es sich bei vielen Spielen nur um eine Momentaufnahme, denn nur weil es zur Zeit keine Virtual Console auf der Switch gibt, heißt das ja nicht, dass diese nie kommt. Denn Nintendo hat bisher keinen Hehl daraus gemacht, dass diese irgendwann kommen soll und da man mit dem Switch Online-Abonnement Zugriff auf 20 NES-Spiele bekommt, legt nahe, dass dann auch der Ausbau des Shops auf der Switch vollzogen wird.

Weiter kursieren viele unterschiedliche Aussagen zum Besitz und zur Verwendung von Roms. Ich lese immer wieder Aussagen, die besagen, dass man mit einem Rom das Spiel „erst mal ausprobiert“ und es dann eventuell später kauft. Das wäre so wie einen Artikel im Laden anzusehen, bevor man ihn kauft. Das ist grundlegend falsch, denn ein komplettes Spiel, in welcher Form auch immer, herunterzuladen ist und bleibt illegal, sofern es sich nicht um einen legalen Kauf, oder einen kostenlosen Download (Public Domain, Demo, Gratisgame, etc.) handelt. Alles andere ist und bleibt Diebstahl, egal ob ich vor habe das Spiel eventuell später zu kaufen. Davon mal abgesehen kann ja auch nicht nachvollzogen werden, ob man das Spiel dann wirklich kauft und/oder die Rom alternativ auch wirklich wieder löscht. Niemand der klar denkt kann sich diese Szenario schönreden. Hier gibt es keine andere Auslegung.

Zum einen heißt es immer wieder, dass der Besitz legal ist, sofern man auch das Spiel (also das Modul) besitzt. Eine Aussage, die laut Internetforen angeblich auch so vom Nintendo-Support bestätigt wurde. Auf der Homepage von Nintendo habe ich dazu allerdings nichts finden können und habe mich daher entschlossen auch diesbezüglich bei Nintendo anzufragen. Konkret habe ich dazu die Fragen adressiert, wie es sich mit der Aussage verhält, dass man die Rom verwenden darf, wenn man das Original besitzt und ob für Nintendo in diesem Fall „nur“ der Download mangels Verifizierung des Besitzes des Originals als Illegal angesehen wird. Weiter habe ich angefragt, ob nach der Einschätzung von Nintendo beim Selbst-Auslesen des Moduls das Recht auf Privatkopie nach §53, Abs. 1, S. 1 UrhG greift, was nach meiner Auffassung der Fall ist. Sobald Nintendo dazu eine Stellungnahme herausgibt, lasse ich es euch natürlich umgehend wissen.

Es sieht so aus, als wären legale Wege im Internet an Roms zu kommen sehr selten und es handelt sich dabei meist nur um selbst-entwickelte Fanspiele. Das soll natürlich in keiner Weise etwas über die Qualität der Spiele aussagen, ist aber meist nicht das nach dem die Leute suchen. Jedoch habe ich auch ein prominentes Beispiel gefunden, denn im Gegensatz zu Nintendo bietet Sega einige Roms vollkommen legal zum Kauf an. Man könnte dadurch sogar den alten Slogan „Genesis does what nintendon’t“ wiederbeleben… Aber was steckt dahinter und wo gibt es das? – Ich habe vor kurzen bereits über die Sega Mega Drive Classics-Sammlung berichtet, die es auf PS4, Xbox One und PC gibt. Kauft man die Sammlung über Steam bekommt man nicht nur 7 Spiele mehr, als auf Konsole, sondern bekommt ebenso (fast alle) Roms der enthaltenen Spiele obendrauf. Die genaue Liste der Spiel könnt ihr in meinem ursprünglichen Artikel zur Sammlung einsehen. Auf Steam treffen dabei die gleichen Aussagen zu, wie auf die Konsolenversion: Die Spiele laufen dabei sehr flüssig lassen sich, sofern Multiplayer-fähig, entweder lokal und online im Multiplayer spielen. Zusätzlich kann man pro Spiel 4 unterschiedliche Speicherstände anlegen. Online-Bestenlisten, Herausforderungen, Trophäen und diverse Anpassungsmöglichkeiten (Filter, Rahmen, etc.) runden das Gesamtpaket ab. Ebenso wie auf PS4 ist auf dem PC ebenfalls das VR-Update verfügbar, für das allerdings logischerweise die entsprechende Peripherie notwendig ist. Alternativ zum Start und Spiel über den Steam-Client kann man aber auch selbstständig auf die enthaltenen Spiele als Rom zugreifen, die sich im Installationspfad der Sammlung befinden.

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Lediglich „Sonic CD“, da es sich dabei nicht um ein Mega Drive, sondern ein Spiel für das CD-Add-On, das Mega CD handelte. Aber sieht man davon ab findet man alle anderen Spiele unter dem Ablageort. Dabei sind die meisten Spiele sogar in unterschiedlichen Länderversionen enthalten und die Roms lassen sich ohne Probleme auch unter anderen Emulatoren oder auch Konsolen wie dem „Retro Freak“ oder dem „Retro-bit Generations“ verwenden. Genauso verhält es sich mit den als Disk erhältlichen Mega Drive-Sammlungen, die es immer mal wieder auf dem Krabbeltisch für wenige Euro gibt. Auch dort sind die nicht modifizierten Roms in der Ordnerstruktur frei zugänglich und dort ist der Zugriff auf jeden Fall legal, denn die Inhalte sind nicht verschlüsselt oder in irgendeiner Weise kopiergeschützt und versteckt.

Ich kann es persönlich nicht nachvollziehen, warum  nicht öfters Veröffentlichungen in dieser Form herausgebracht werden, denn wenn die Rechte irgendwo in einer Schublade versauern ist niemandem geholfen. Und Veröffentlichungen wie das NES-Mini und Konsorten zeigen, dass immer noch ein immenses Interesse an den alten Spielen besteht. Daher bringt doch eueren Backkatalog einfach peu à peu raus. Die Aufwände einer Portierung müssten sich in Grenzen halten und das Geld ist schneller wieder drin, als man glaubt. Wer würde sich denn keine „Nintendo Classics Collection“ für die Switch kaufen? Daher bringt die Spiele einfach nochmal raus, dann braucht auch niemand mehr sich mit Roms zu beschäftigen. Wir kaufen die Spiele doch eh…

NB@29.08.2018

——— Hinweise & Disclaimer: ———

Wenn euch der Beitrag gefallen hat würde ich mich natürlich über eure Likes, Retweets, Abos oder auch Feedback freuen. Gleiches trifft aber auch zu, wenn ich eurer Meinung nach etwas hätte besser machen können. Konstruktive Kritik hilft bekanntlich nur, wenn man sie auch bekommt, also lasst es mich einfach wissen.

Die verwendeten  Bilder und/oder Screenshots wurden, wenn nicht anders angegeben, vom Autor selbst erstellt und dienen zur Unterstützung des Berichtes. Das Copyright an der dargestellten Sache, bzw. dem Spiel bleibt davon selbstverständlich unberührt und verbleibt beim ursprünglichen Rechteinhaber.

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